Beerdigung - Erdbestattung
Berlin und Brandenburg

Bestattungen Schuster
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Reihengrabstellen

In einer Reihenstelle kann ein Sarg bestattet werden. Die Stellen werden, in einem von der Friedhofsverwaltung festgelegten Grabfeld, "der Reihe nach" vergeben. Die Angehörigen haben keine Auswahlmöglichkeit.

Die gesetzliche Ruhefrist für einen Sarg beträgt in Berlin 20 Jahre, in anderen Bundesländern gibt es abweichende Ruhezeiten. Für diese Zeit wird die Grabstelle quasi gemietet. Die Friedhofsgebühren und die Beerdigungskosten sind einmalig für die gesamte Zeit zu bezahlen. Bei einigen Friedhöfen müssen die Gebühren vor der Beerdigung eingezahlt werden. Das Nutzungsrecht an der Stelle läuft nach 20 Jahren ab. Eine Verlängerung ist nicht möglich und es können auch keine weiteren Beisetzungen auf Reihenstellen stattfinden.

Diese Grabstellen können im Rahmen der Vorschriften des Friedhofes individuell bepflanzt werden. Das Einfassen der Stelle mit einer Umrandung ist nicht überall gestattet. Das Setzen eines Grabsteines ist in der Regel möglich. Für eine Umrandung und den Grabstein gibt es Gestaltungsvorschriften.

Städtische Friedhöfe

Reihenstellen gibt es meist auf den größeren Friedhöfen der Berliner Bezirke, auf kleineren Friedhöfen gibt es oftmals nur Wahlstellen. Der Friedhof ist frei wählbar, man ist nicht an einen bestimmten Bezirk gebunden.

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Die Preise für diese Stellen sind auf allen städtischen Friedhöfen in Berlin gleich. Die Grabgebühr für 20 Jahre beträgt 496,00 €. Dazu kommen eine Verwaltungsgebühr von 52,00 € und das Öffnen und Schließen der Gruft, in Höhe von 232,00 €. Für eine Beerdigung ohne Trauerfeier betragen die Friedhofsgebühren 780,00 €. Die städtischen Friedhöfe haben keine eigenen Träger zur Beerdigung, die muss der Bestatter stellen. Für die Nutzung der Trauerhalle kommen 159,00 € hinzu

Einige Friedhöfe bieten sogenannte "Reihenstellen einheitlich" an. Bei dieser Grabart wird am Kopf der Stelle eine 1qm große Fläche für individuelle Bepflanzung eingerichtet, auf der auch eine Grabstein (liegend) gesetzt werden kann. Der Rest der Stelle wird mit Rasen bepflanzt. Diese Gräber kosten ebenfalls 780,00 €. Dazu ein Betrag von einmalig 1.019,00 € für die Anlage und Pflege der Rasenfläche.

Evangelische Friedhöfe

Die Reihenstellen auf den evangelischen Friedhöfen werden meist mit einer "Erstgestaltung" angelegt, damit die Grabfelder einheitlich sind. Die Maße sind dann mindestens 1,0 m breite und 2,30 m Länge. Der Preis beträgt einmalig 1.028,00 €. Enthalten sind jedoch bereits Grabstelle, Erstanlage, Beerdigung, Sargträger, Nutzung der Feierhalle, Organist und ein Merkschild.

Für eine Beerdigung auf einem evangelische Friedhof muss der Verstorbenen nicht Mitglied der Kirche gewesen sein. Nur auf wenigen, kleineren Friedhöfen gilt diese Vorschrift. Auch hier ist man nicht an einen Bezirk oder eine Gemeinde gebunden.

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Katholische Friedhöfe

Auf den Berliner Friedhöfen der kath. Kirche können ebenfalls Verstorbene beerdigt werden, die kein Kirchenmitglied waren. Eine Reihenstelle kostet hier 1.035,00 €, ebenfalls inkl. Grabgebühr, Graberstgestaltung, Beerdigung, Gruftschmuck, Träger und Nutzung der Trauerhalle.

Der St. Michael Friedhof in Berlin Tempelhof bietet Rasenstellen mit Pflanzbeet ab 955,00 € und eine Rasenstelle ab 855,00 € an.

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