Beerdigung - Erdbestattung
Berlin und Brandenburg

Bestattungen Schuster
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Wahlgrabstelle

Bei einer Wahlstelle können die Hinterbliebenen aus den freien Stellen auf dem Friedhof die Lage der Stelle auswählen. Die gesetzliche Ruhefrist beträgt ebenfalls 20 Jahre. Nach Ablauf der Ruhezeit kann die Laufzeit der Stelle verlängert werden und es kann auch wieder eine Beerdigung auf der Stelle stattfinden. Während der Ruhezeit eines Sarges kann auch zusätzlich eine Urne auf dem Grab beigesetzt werden.

Es ist möglich 2 oder mehr nebeneinander liegende Stellen als Doppel oder Mehrfachstelle anzulegen. Und es können auch Grabstellen zu Lebzeiten reserviert werden.

Wie bei den Reihenstellen kann man auch auf fast jedem Friedhof, unabhängig von Wohnort oder Religion eine Beerdigung durchführen.

Städtische Friedhöfe

GrabstelleWahlstelleWahlgrabDoppelstelle

Die Friedhofsgebühren für eine Wahlstelle auf einem städt. Friedhof betragen zur Zeit: Grabgebühr 520,00 €, Verwaltungsgebühr 52,00 €, Beerdigung 285,00 €. Gesamt 857,00 €. Dazu kommen die Kosten für Sargträger und ggf. Nutzung der Feierhalle.

Evangelische Friedhöfe

Die Preise für Wahlstellen auf evangelischen Friedhöfen sind gestaffelt nach Lage der Grabstelle und der Grabanlage. Die Grundpreise liegen auf 7 Stufen von 500,00 € bis 2.080,00 €. Dazu kommen dann zusätzlich die Kosten für die Beerdigung, Nutzung der Trauerhalle, Sargträger etc. in Höhe von ca. 721,00 €.

Nicht auf allen Friedhöfen werden alle Preiskategorien angeboten. Für die meisten Stellen in Berlin sind daher insgesamt zwischen 1.920,00 € und 2.400,00 € zu zahlen. Günstigere Stellen gibt es meist nur auf den großen ev. Friedhöfen in Stahnsdorf oder Ahrensfelde und auf einigen weniger frequentierten Friedhöfen in Berlin.

WahlstelleWahlstelleGrabDoppelstelle

Katholische Friedhöfe

Wahlstellen auf den 10 katholischen Friedhöfen in Berlin werden in 4 Preiskategorien angeboten. Von 1.268,00 € bis 2.068,00 €. Diese Preise enthalten jeweils die Stellengebühr, die Beerdigung, Nutzung der Feierhalle, Organist und die Sargträger, sowie die Erstanlage der Stelle.

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